Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr ereignen sich täglich eine Vielzahl von Unfällen, die zum Teil erhebliche Schäden nach sich ziehen. Neben der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ergeben sich oftmals auch strafrechtliche Folgen und verwaltungsrechtliche Konsequenzen (Geldstrafe, Führerscheinentzug, Nachschulung etc.).

Ihre umfassende Rechtsvertretung nach einem Verkehrsunfall:

Unsere Kanzlei berät Sie umfassend nach einem erlittenen Verkehrsunfall und erheben wir gemeinsam im Rahmen einer Besprechung den relevanten Sachverhalt. Als Rechtsanwälte vertreten wir sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich in Zivil- und Strafprozessen sowie im Bereich des Verwaltungsrechts. Wir erledigen Gerichts- und Behördenwege zur Beschaffung von polizeilichen Aufnahmen oder nehmen Einsicht in allenfalls bereits anhängige Verfahrensakten. Weiters erfolgt durch unsere Kanzlei die Kontaktaufnahme und Abwicklung mit beteiligten Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen.

Prüfung von Schadenersatzansprüchen:

Als Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung sind wir Spezialisten in der Abwicklung von Verkehrsunfällen und nehmen wir für Sie die rechtliche Prüfung der Haftungslage und Geltendmachung sich daraus ergebender Ansprüche auf Ersatz erlittener Schäden wahr. Schadenersatzansprüche können etwa aus dem eingetretenen Sachschaden, insbesondere Fahrzeugschäden, die eine sachverständige Besichtigung zum Ersatz von Reparaturkosten bzw. eines Totalschadens erforderlich machen, resultieren. Bei Verletzungen, sei es als Lenker, aber auch als Mitfahrender, können bei entsprechender Haftung des Unfallgegners Ansprüche auf Schmerzengeld, Ersatz von Heilungskosten, Verdienstentgang, etc. hinzukommen.

Sofern Sie selbst mit gegnerischen Ersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall konfrontiert sind, unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit Ihrem Haftpflichtversicherer bei der Schadensabwicklung und gegebenenfalls bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche des Unfallgegners.

Wichtig nach einem Verkehrsunfall:

Schon am Unfallsort – und beinahe nur dort – haben Sie die Möglichkeit, durch umsichtiges Verhalten negative Rechtsfolgen zu vermeiden:

Bewegen Sie Ihr Fahrzeug nicht aus der „Endlage“, in der es nach dem Unfall zum Stehen gekommen ist. Sorgen Sie dafür, dass auch die Fahrzeuge der anderen Unfallbeteiligten nicht aus ihrer Endlage wegbewegt werden. (Machen Sie von diesem Vorsatz Ausnahmen nur, wenn unmittelbare Gefahr für das Leben von Personen besteht.)

  • Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln und achten Sie darauf, dass die Fahrzeuge in ihrer Endlage nachvollziehbar erkenntlich sind.
  • Fragen Sie Augenzeugen des Unfalles nach Name, Adresse und Telefonnummer. (Oft verlassen Zeugen als vermeintlich „Unbeteiligte“ in Eile den Unfallort und sind als Beweismittel nicht mehr erreichbar.)
  • Fertigen Sie mit den am Unfall Beteiligten einen gemeinsamen Unfallbericht an und skizzieren Sie die Örtlichkeit.
  • Suchen Sie noch in der erhaltenen Endlage der Fahrzeuge genau nach Unfallspuren wie Bremsspuren, Splitter und ähnlichem. Sorgen Sie für die Verzeichnung all dieser Spuren in der Unfallskizze.
  • Wenn Ihr Gegner das Verschulden eingesteht und seine entsprechende Handlungsweise geschildert hat, sorgen Sie dafür, dass diese Schilderung aufgenommen und von ihm unterzeichnet wird.
  • Die Polizei hat gesetzlich nur im Fall von Personenschäden die Verpflichtung, den Verkehrsunfall aufzunehmen. Wenn Sie jedoch aufgrund von widerstreitenden Erklärungen bereits eine Konfliktsituation erkennen, empfiehlt es sich unbedingt, die Sicherheitsbehörde zu verständigen, auch wenn dies geringfügige Kosten „extra“ verursacht.
  • Sorgen Sie für eine äußerst detaillierte – auch fotografische – Dokumentation der eingetretenen Beschädigungen am Fahrzeug. Aus diesen Spuren kann ein Sachverständiger im Gerichtsverfahren sehr oft entscheidungswesentliche Fragen zum Verlauf des Unfalles und damit zum Verschulden der Beteiligten beantworten.
  • Haben Sie ordnungsgemäß geblinkt und wird dies bestritten, so dokumentieren und bewahren Sie die Blinker-Birne auf. (Eine Kollision kann den heißen Glüh-Faden in der Birne verformen – ein nachträglicher Beweis, dass der Blinker zum Zeitpunkt der Kollision in Betrieb war).
  • Im Falle von jeglichen gesundheitlichen Schäden sollten Sie umgehend einen Arzt konsultieren und für die lückenlose Dokumentation der einzelnen Behandlungen und des Heilungsverlaufes Sorge tragen.
  • Bei widerstreitenden Angaben der Unfallbeteiligten und Zeugen am Unfallort bzw. in der späteren Abwicklung des Unfalles durch Ihren Haftpflichtversicherer zögern Sie nicht und suchen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens auf, damit Ihre Ansprüche zu Ihrer Zufriedenheit durchgesetzt werden.
  • Auch im Fall eines behördlichen oder gerichtlichen Strafverfahrens empfiehlt sich die sofortige Einschaltung eines Anwaltes zur Vermeidung oft schwerwiegender negativer Rechtsfolgen.

(Checkliste abgerufen von https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/rechtsgebiete/verkehrsunfall)