Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

Unsere Kanzlei berät schwerpunktmäßig klein- und mittelständische Unternehmen bei Fragen des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts.

Gesellschaftsrecht:

Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften.

Neben den Einzelunternehmen gibt es in Österreich eine Reihe von Gesellschaftsformen, die sich in den Gründungsmodalitäten und den Haftungs- und Organstrukturen erheblich unterscheiden.

Wie beraten und betreuen unsere Mandanten sowohl im Gründungsstadium bei der Auswahl der passenden Rechtsform, Errichtung der erforderlichen Urkunden, insbesondere des Gesellschaftsvertrages sowie der Abwicklung gegenüber dem Firmenbuch, Bestellung von Geschäftsführern und Errichtung von Geschäftsführerverträgen. Weiters unterstützen wir auch im laufenden Betrieb bei gesellschaftsrechtlichen Fragen etwa zur Vertretung im Innen- und Außenverhältnis, bei der Verfügung über Geschäftsanteile, etc.

Neben gesellschaftsrechtlichen Themen beraten wir unsere Mandanten auch im unternehmensrechtlichen Bereich umfassend:

Arbeitsrecht:

Im unternehmerischen Alltag ergeben sich zahlreiche arbeitsrechtliche Fragestellungen. So kann bereits bei Beginn des Arbeitsverhältnisses durch die optimale Gestaltung des Anstellungsvertrages vielen späteren Problemen vorgebeugt werden, die sich aus fehlenden oder unklaren Regelungen ergeben. Von Relevanz ist etwa die Vereinbarung der Probezeit, die Entscheidung, ob ein befristetes Arbeitsverhältnis oder eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen werden soll und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Weiters maßgeblich sind die verschiedenen Möglichkeiten der Auflösung des Arbeitsverhältnisses entweder einvernehmlich oder durch Kündigung, Entlassung oder vorzeitigen Austritt und die jeweils damit verbundenen rechtlichen Folgen. Weitere Themen sind etwa die Ausgestaltung der Arbeitszeit und damit verbundene Regelungen wie etwa All-In-Vereinbarungen, Gleitzeit, Teilzeit, etc. bis hin zum Schutz von Geheimhaltungsinteressen und vor unerlaubter Konkurrenzierung.

Rechtlicher Beratungsbedarf kann sich aber auch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses ergeben, etwa bei Arbeitsunfällen und damit verbundenen Haftungsfragen sowie behördlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Wir übernehmen für Sie die Errichtung von Anstellungsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen aber auch die Prüfung bestehender Vereinbarung, stehen in arbeitsrechtlichen Fragen beratend zur Seite und vertreten vor Behörden und Gerichten.

Unternehmensbezogene Geschäfte:

Alle Geschäfte eines Unternehmers, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören, werden als unternehmensbezogene Geschäfte bezeichnet. Unterschieden wird dabei zwischen einseitig unternehmensbezogenen Geschäften, wenn das Rechtsgeschäft nur für einen Vertragspartner zum Betrieb seines Unternehmens gehört, für den anderen aber nicht. Sind hingegen beide Vertragspartner Unternehmer und das Rechtsgeschäft gehört für beide Parteien zum Betrieb ihres Unternehmens, so liegt ein zweiseitig unternehmensbezogenes Geschäft vor. Die Unterscheidung zwischen einem einseitig und zweiseitig unternehmensbezogenen Geschäft ist von großer Relevanz, da sich daran unterschiedliche Rechte und Pflichten knüpfen. So sind bei zweiseitig unternehmensbezogenen Geschäften etwa zahlreiche vertragsrechtliche Sondervorschriften zu berücksichtigen aber auch die für das Unternehmergeschäft bestehenden Regelungen im ABGB, UGB und Sondergesetzen. Zu denken ist hier etwa an die Bestimmungen zur Rügepflicht, zum Händlerregress oder die Bestimmungen im Wettbewerbsrecht. Den Unternehmer treffen aber auch im schadenersatzrechtlichen Bereich zahlreiche Besonderheiten, etwa beim Inverkehrbringen von Produkten (Produkthaftungsgesetz) oder beim Einsatz von Gehilfen und Subunternehmen.

Gegenüber von Verbrauchern sind insbesondere zu berücksichtigen die Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), Sonderregelungen bei der Kreditvergabe oder im Pauschalreiserecht, die zahlreiche Spezialnormen enthalten, die dem Verbraucherschutz dienen. Hier gelten besondere Informationspflichten, Einschränkungen bei der Zulässigkeit von Vertragsbestandteilen oder besondere Widerrufs- und Rücktrittsmöglichkeiten.

Wir stehen unseren Mandanten bei unternehmensbezogenen Geschäften sowohl gegenüber Unternehmern, als auch gegenüber Konsumenten beratend zur Seite und unterstützen durch die Errichtung von fundierten Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie auch durch die Vertretung bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder behördlichen Verfahren.