Stiftungsrecht

Das seit 1. September 1993 in Kraft befindliche Privatstiftungsgesetz ermöglicht, größere Vermögenswerte in eine Privatstiftung einzubringen, um dieses in der Privatstiftung für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Das Privatstiftungsgesetz räumt den Stiftern eine große Gestaltungsmöglichkeit ein. Die steuerlichen Vorteile, die eine Privatstiftung zunächst noch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes hatte, sind in der Zwischenzeit im Wesentlichen wieder abgeschafft worden, sodass steuerliche Überlegungen kaum mehr der Grund für die Errichtung einer Privatstiftung sind.