Immobilienrecht

Unsere Linzer Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren Privatpersonen und Unternehmen bei der Umsetzung von Immobilienprojekten. Durch die regelmäßige Zusammenarbeit mit Notaren und Steuerberatern bieten wir umfassende Betreuung aus einer Hand.

Abwicklung von Immobilienprojekten:

Bei der Übertragung von Liegenschaften gilt es sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich im Vorhinein zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen und durch eine fundierte Vertragsgestaltung späteren Problemen vorzubeugen.

Wir nehmen für unsere Mandanten auf elektronischem Weg Einsicht in das Grundbuch und können dadurch die Eigentumsverhältnisse sowie die mit einer Liegenschaft verbundene Rechte und mögliche Lasten, wie etwa Pfandrechte, Belastungs- und Veräußerungsverbote, Wohnrechte, Dienstbarkeiten, etc. rasch erheben.

Weiters prüfen wir das Erfordernis notwendiger Genehmigungen, etwa im Grundverkehr, bei Grundstücksabschreibungen oder bei belasteten Liegenschaften und vertreten in den für die Erlangung der notwendigen Genehmigungen erforderlichen Verfahren.

Als Mitglieder der Treuhandrevision der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer stellen wir eine reibungslose Abwicklung der Kaufpreiszahlung sicher.

Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Prüfung, Errichtung und Abwicklung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen oder Übergabsverträgen,
  • Abwicklung der erstmaligen Begründung von Wohnungseigentum (Parifizierung) sowie Beratung und Vertragserrichtung bei späteren Veräußerungen von bestehenden Wohnungseigentumsobjekten,
  • Vornahme von Lastenfreistellungen und Eintragung von Pfandrechten im Rahmen der Immobilienfinanzierung,
  • Errichtung von Dienstbarkeitsverträgen, Vereinbarungen von Belastungs- und Veräußerungsverboten, Wohnrechten, etc.,
  • Grundbuchssachen

Unsere Leistungen für Bauträger:

Unsere Kanzlei bietet Bauträgern und Immobilienentwicklern durch langjährige Erfahrung rechtliche Beratung und Unterstützung bei der gesetzeskonformen Abwicklung ihrer Projekte vom Planungsstadium bis zur Begründung von endgültigem Wohnungseigentum im Grundbuch.

Im Rahmen des Bauträgervertragsrechts übernehmen wir

  • die Errichtung der notwendigen Verträge (Kauf- und Bauträgervertrag, Wohnungseigentumsvertrag, Rangordnungen),
  • die Einholung erforderlicher Genehmigungen, Zustimmungs-, Freilassungs- und Löschungserklärungen,
  • die grundbücherliche Durchführung,
  • die ordnungsgemäße Abfuhr von Steuern und Gebühren und
  • die treuhändige Abwicklung des Projektes nach den Vorgaben des Bauträgervertragsgesetzes (BTVG).

Weiters sorgen wir für die Einhaltung der Informations- und Sicherungspflichten gegenüber den Wohnungskäufern und übernehmen die Abstimmung mit dem Baufortschrittsprüfer und den finanzierenden Banken.