Die Kanzlei

Kanzlei Rechtsanwalt Modelhart & Partner in Linz

Die Kanzlei

Unsere Rechtsanwaltskanzlei wurde 1973 von Herrn Dr. Wolfgang Dartmann gegründet. Wir bieten ein umfassendes anwaltliches Leistungsspektrum an. Der Schwerpunkt liegt in der Betreuung von klein- und mittelständischen Unternehmen und von Privatpersonen.

Für uns ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Klient und Rechtsanwalt von entscheidender Bedeutung zur Erzielung bestmöglicher Ergebnisse. Im Vordergrund steht für uns die persönliche Betreuung unserer Klientinnen und Klienten.

Unsere Kanzlei verfügt über eine moderne Ausstattung. Wir haben eine umfangreiche Bibliothek mit Zugriff auf verschiedene Online-Datenbanken, die uns eine aktuelle und vollständige Recherche ermöglichen. Wir können jederzeit in das Grundbuch, das Firmenbuch und in Finanz-Online Einsicht nehmen und Urkunden im Archivium speichern.

Bei länderübergreifenden Rechtsproblemen oder Prozessen im Ausland können wir auf Rechtsanwaltskanzleien im Ausland zurückgreifen, mit denen sich in vielen Jahren eine Zusammenarbeit bewährt hat.

Philosophie

Kompetenz

Fundiertes juristisches Fachwissen, die Bereitschaft, sich mit komplexen Sach- und Rechtsfragen auseinanderzusetzen, und der Wille, auch umfangreiche Sachverhalte aufzuarbeiten und sich nicht nur auf eine juristische Betrachtung zu beschränken, sondern auch zu versuchen, medizinische oder technische Probleme zu verstehen, sind Grundlage unserer Arbeit und Voraussetzung für unseren Erfolg. Wir legen besonderen Wert auf effiziente und rasche Erledigung der Anliegen unserer Klienten.

Diskretion und Loyalität

Für uns ist das Vertrauen unserer Klienten wesentliche Grundlage unserer Arbeit. Unsere Klienten können sich darauf verlassen, dass wir über das, was sie uns anvertraut haben, Verschwiegenheit bewahren. Anwälte sind Dritten gegenüber zur Verschwiegenheit dessen verpflichtet, was ihnen ihre Klienten anvertraut haben. Diese Verschwiegenheitspflicht ist gesetzlich geregelt und kann nur in wenigen, genau geregelten Fällen durchbrochen werden.

Ebenso ist Loyalität gegenüber unseren Klienten ein wesentlicher Grundpfeiler unserer Arbeit. Unsere Klienten können sich darauf verlassen, dass wir uns für ihre Anliegen einsetzen und die Übernahme von Mandaten, die unsere Loyalität gegenüber unseren Klienten beeinträchtigen könnte, ablehnen. Die Standesvorschriften sehen vor, dass Rechtsanwälte keine Aufträge übernehmen dürfen, die zu Interessenkonflikten führen können.

Honorar

Unsere Leistungen rechnen wir nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der Österreichischen Rechtsanwaltskammer ab. Auf Wunsch des Klienten schließen wir auch Honorarvereinbarungen nach Stundensatz ab.

Auftragsbedingungen

Unser Auftragsverhältnis mit unseren Klienten schließen wir auf der Grundlage unserer Auftragsbedingungen ab.

Die VOLLMACHT und AUFTRAG, AUFTRAGSBEDINGUNGEN, ERKLÄRUNG ZUR EINLAGENSICHERUNG und DATENSCHUTZERKLÄRUNG kann hier aufgerufen werden.